Besserer Schutz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
Am 05.06.2019 hat der Finanzausschuss des Bundestags das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch abschließend beraten.
Am 05.06.2019 hat der Finanzausschuss des Bundestags das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch abschließend beraten.
In dem Gesetz werden die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) verbessert. Die neue Ausgestaltung entstand vor dem Hintergrund, dass die Missbrauchsformen in den letzten Jahren immer komplexer geworden sind und einen überwiegend grenzüberschreitenden Charakter angenommen haben. In dem Gesetz wird auch eine bessere Grundlage zur Bekämpfung einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Kindergeld geschaffen. Christoph Frank, Kreisvorstandsmitglied der CDU Kassel-Stadt, befürwortet das Gesetz: „Es handelt sich um ein starkes Signal Richtung Arbeitnehmerschutz, fairen Wettbewerb und das Leistungen, wie z.B. das Kindergeld, Kindern zugutekommt, und nicht an kriminelle Strukturen gezahlt werden."
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